Das Leistungsangebot der
Bauleitung in ausführlicher Form
- Erstellen von individuellen, persönlich
zugeschnittenen Bauleitungsverträgen mit unterschiedlichsten
Leistungsangeboten
- Korrespondenz mit Eigentümern, Behörden,
Lieferanten, Handwerkern
- Beraten von Eigentümern
- Verhandeln mit Behörden, Handwerkern,
Lieferanten
- Bearbeiten von Beschwerden, Verstößen
gegen die Bauordnung oder Planung
- Abschluss von Verträgen mit Handwerkern
und Lieferanten
- Erstellen und Überwachen von Terminplänen
- Maßnahmen zur Fristwahrung oder zum Abwenden
von Rechtsnachteilen für die Bauherren
Leistungsphase VI:
Vorbereitung der Vergabe
- Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage
für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen
unter der Verwendung der Beiträge anderer an
der Planung fachlich Beteiligter.
- Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen
nach Leistungsbereichen.
- Abstimmen und Koordinieren der Leistungsbeschreibungen
der an der Planung fachlich Beteiligten.
- Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm
unter Bezug auf Baubuch/ Raumbuch.
- Aufstellen von alternativen Leistungsbeschreibungen
für geschlossene Leistungsbereiche.
- Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten
unter Auswertung der Beiträge anderer an der
Planung fachlich Beteiligter.
Leistungsphase VII:
Mitwirkung bei der Vergabe
- Zusammenstellen der Verdingungsunterlagen für
alle Leistungsbereiche.
- Einholen von Angeboten.
- Prüfen und Werten der Angebote einschließlich
Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen
unter Mitwirkung aller während der Leistungsphasen
6 und 7 fachlich Beteiligten.
- Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der
fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken.
- Verhandlungen mit Bietern.
- Kostenanschlag nach DIN 276 aus Einheits- oder
Pauschalpreisen der Angebote.
- Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenanschlags
mit der Kostenberechnung.
- Mitwirkung bei der Auftragserteilung.
Leistungsphase VIII:
Objektüberwachung (Bauüberwachung)
- Überwachen der Ausführung des Objekts
auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung
oder Zustimmung, den Ausführungsplänen
und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den allgemein
anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen
Vorschriften.
- Überwachen der Ausführung von Tragwerken
nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 und 2 auf Übereinstimmung
mit dem Standsicherheitsnachweis.
- Koordinieren der an der Objektüberwachung
fachlich Beteiligten.
- Überwachung und Detailkorrektur von Fertigteilen.
- Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes
(Balkendiagramm).
- Führen eines Bautagebuches.
- Gemeinsames Aufmass mit den bauausführenden
Unternehmen.
- Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer
an der Planung und Objektüberwachung fachlich
Beteiligter unter Feststellung von Mängeln.
- Rechnungsprüfung
- Kostenfeststellung nach DIN 276 oder nach dem
wohnungsrechtlichen Berechnungsstand.
- Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme
daran.
- Übergabe des Objekts einschließlich
Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen
Unterlagen, zum Beispiel Bedienungsanleitungen,
Prüfprotokoll.
- Auflisten der Gewährleistungsfristen.
- Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme
der Bauleistungen festgestellten Mängel.
- Kostenkontrolle durch Überprüfen der
Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen
im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenvoranschlag.
- Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben
eines Zahlungsplanes.
- Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben
von differenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen.
- Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter,
soweit diese Tätigkeit nach jeweiligem Landesrecht
über die Grundleistungen der Leistungsphase
8 hinausgeht.
Leistungsphase IX:
Objektbetreuung und Dokumentation
- Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor
Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche
gegenüber den bauausführenden Unternehmen.
- Überwachen der Beseitigung von Mängeln,
die innerhalb der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche,
längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf
Jahren seit Abnahme der Bauleistungen auftreten.
- Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen.
- Systematische Zusammenstellung der zeichnerischen
Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts.
|