WEG Verwaltung
Aufgrund der Langfristigkeit, mit der eine Immobilieninvestition
üblicherweise getätigt wird, ist eine intensive
Betreuung und Pflege zur Werterhaltung der Gebäudesubstanz,
der Haustechnik und der Außenanlage unerlässlich.
Insofern müssen im Rahmen der Hausverwaltung
alle Aspekte einer Immobilie überprüft werden,
die sich auf physische und rechtliche Belange sowie
die Nutzung und den Vermietungsstand beziehen.
Es muss sichergestellt werden, dass Einflüsse,
die den Wert einer Immobilie verändern könnten,
vorausschauend erkannt und gemeinsam mit der Eigentümergemeinschaft
bearbeitet werden. Insofern ist ein entsprechender
Instandhaltungsplan von besonderer Bedeutung. Er beinhaltet
Entscheidungen über den Investitionszeitraum
sowie über mögliche Zusatzinvestitionen
für Renovierungen, Umbauten etc.
Grundleistungen:
Zu den Grundleistungen gehören die unabdingbaren,
in den §§ 27 und 28 WEG aufgeführten
Aufgaben. Die Grundleistungen sichern der Eigentümergesellschaft
eine sachgerechte Verwaltung aller gemeinschaftlichen
Belange. Dieser Aufwand ist mit dem vereinbarten pauschalen
Verwaltungsentgelt abgegolten.
Telefongespräche und Schriftverkehr mit den
Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern
und Dritten, soweit es die gemeinschaftlichen Belange
betrifft, Büroleistungen, wie z.B. Porto, Telefon
und Dienstfahrten, soweit sie von der Verwaltung und
im Rahmen der oben genannten Grundleistungen veranlasst
wurden, sind in der pauschalen Verwaltungsvergütung
enthalten und werden nicht gesondert berechnet.
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