WEG Verwaltung

Aufgrund der Langfristigkeit, mit der eine Immobilieninvestition üblicherweise getätigt wird, ist eine intensive Betreuung und Pflege zur Werterhaltung der Gebäudesubstanz, der Haustechnik und der Außenanlage unerlässlich. Insofern müssen im Rahmen der Hausverwaltung alle Aspekte einer Immobilie überprüft werden, die sich auf physische und rechtliche Belange sowie die Nutzung und den Vermietungsstand beziehen.
Es muss sichergestellt werden, dass Einflüsse, die den Wert einer Immobilie verändern könnten, vorausschauend erkannt und gemeinsam mit der Eigentümergemeinschaft bearbeitet werden. Insofern ist ein entsprechender Instandhaltungsplan von besonderer Bedeutung. Er beinhaltet Entscheidungen über den Investitionszeitraum sowie über mögliche Zusatzinvestitionen für Renovierungen, Umbauten etc.


Grundleistungen:

Zu den Grundleistungen gehören die unabdingbaren, in den §§ 27 und 28 WEG aufgeführten Aufgaben. Die Grundleistungen sichern der Eigentümergesellschaft eine sachgerechte Verwaltung aller gemeinschaftlichen Belange. Dieser Aufwand ist mit dem vereinbarten pauschalen Verwaltungsentgelt abgegolten.

Telefongespräche und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten, soweit es die gemeinschaftlichen Belange betrifft, Büroleistungen, wie z.B. Porto, Telefon und Dienstfahrten, soweit sie von der Verwaltung und im Rahmen der oben genannten Grundleistungen veranlasst wurden, sind in der pauschalen Verwaltungsvergütung enthalten und werden nicht gesondert berechnet.

 
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